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Nicht zum Knuddeln: Freundesnetzwerk verstößt gegen DSGVO

Es galt als eines der beliebtesten Netzwerke für Jugendliche und wurde zu Spitzenzeiten von knapp 2 Millionen Mitgliedern genutzt: Knuddels. Das Chatportal für Schüler und Studenten erntete neben Anerkennung jedoch ebenso Kritik. Pädophile etwa hätten aufgrund fehlender Kontrollen im virtuellen Freundeskreis leichtes Spiel. Knuddels überarbeitete seine Richtlinien, ging Verdachtsmomenten nach und schleuste vermutlich ebenso Administratoren im Sinne einer digitalen Sittenwache in die Knuddels-Gemeinschaft ein. Nun könnte dem heimischen Internetkollektiv der strenge Blick auf den Hintergrund seiner User zum Verhängnis geworden sein: Wie der Sprecher der baden-württembergische Datenschutzbehörde Stefan Brink mitteilte, wurde Knuddels zu einer Strafzahlung von 80.000 Euro verurteilt. Die Begründung: Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung, auch bekannt als DSGVO. Besonders brisant ist, dass Knuddels bereits in der Vergangenheit für seinen Umgang mit Nutzerdaten abgemahnt wurde …

DSGVO Verstoß des Chatprogramms Knuddels.de

Sensible Dateien, fahrlässig gehandelt

Ersten Informationen zufolge wird die Strafe in Höhe von 80.000 Euro mit dem Verstoß gegen Artikel 9 Absatz 1 der DSGVO begründet. In diesem Abschnitt wird die Ahndung einer rechtswidrigen Sammlung außerordentlich personenbezogener Daten erläutert. Per Definition umfasst die Kategorie unter anderem Informationen, die Aussagen über ethnische Herkunft, politische Orientierung und sexuelle Vorlieben zulassen. Welche Daten konkret illegal gespeichert, eventuell weitergereicht wurden und Ausgang für das Bußgeld gemäß DSGVO darstellen, verriet Datenschutzbehörde Baden-Württembergs nicht.

Mit dem kürzlich verhängten Bußgeld für den Verstoß gegen die DSGVO zieht der Karlsruher Social-Media-Dienst das zweite Mal ungewollt Aufmerksamkeit auf sich: Bereits im November 2018 musste sich Knuddels für die Speicherung sensibler Daten verantworten. Damals waren rund 800.000 E-Mail-Adressen und 1.800.000 Pseudonyme unverschlüsselt im Netz gelandet – inklusive Passwörter! Aufgrund einer vorbildlichen Zusammenarbeit mit den Behörden belief sich die erste Strafzahlung lediglich auf 20.000 Euro. Ob das jetzt verhängte Bußgeld mit der Vorjahresstrafe in Verbindung steht, ist nicht bekannt.

Vorsorge leicht gemacht

Der Fall Knuddels zeigt, wie umfangreich die DSGVO gehalten ist und offensichtlich auch von vermeintlichen Experten nur schwer gedeutet werden kann. Dies bestärkt die Ansicht vieler Fachverständiger, dass jedes Unternehmen von einem externen Datenschutzbeauftragen in mehrfacher Hinsicht profitiert. Denn ein externer Datenschutzbeauftragter, wie Sie ihn bei sicdata zu fairen Preisen arrangieren können, bewahrt Sie nicht nur vor Strafzahlungen! Die Rufschädigung infolge solch brisanter Vorkommnisse ist nicht zu verachten und kann jedem Unternehmen, ganz gleich, ob Einmannbetrieb oder Global Player, auf lange Sicht zuschaffen machen. Informieren Sie sich noch heute über Sinn, Zweck und Möglichkeiten externer Datenschutzbeauftragter und nutzen Sie die Rundumberatung von sicdata.