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Die einen feiern sie als gerechte Grundlage zur Verwertung jeglichen geistigen Eigentums, die anderen sehen in ihr den Beginn einer vernichtenden Zensur. Die Rede ist von der geplanten EU-Urheberrechtsreform. Knackpunkt der angestrebten Regelung: Betreiber von großen Plattformen sollen verpflichtet werden, Inhalte mithilfe sogenannter Upload-Filter zu analysieren, gegebenenfalls zu löschen oder deren Veröffentlichung zu unterbinden. Insbesondere verhärten sich die Fronten angesichts der Befürchtung kleinerer Anbieter, aus Suchmaschinen-Rankings getilgt zu werden.

Ist die EU-Urheberrechtsreform ein großer Wurf?

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Die Großen jubeln

Die Zustimmung auf der Seite der Reform-Befürworter ist nicht zu überhören: „Wir begrüßen die zwischen den EU-Institutionen erzielte Einigung zum Urheberrecht … Dank der Richtlinie müssen Online-Plattformen Urheber für die Nutzung ihrer Werke endlich fair bezahlen“, verkündete Harald Heker, Vorstandschef der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), in einer Stellungnahme Mitte Februar. Ähnlich sehen dies der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ): Endlich sei der kreative Journalismus gefördert, eine faire Bezahlung garantiert.

Ausschlaggebend für die Euphorie der Befürworter dürfte die Zusage der EU sein, den Verlagen das Recht auf Vergütungsverhandlungen zu gewähren: Künftig sollen Kleinstportale ebenso viel Einfluss auf die Verwertung ihrer Inhalte nehmen können wie Global Player. Die entsprechenden Änderungen sind unter Artikel 11 des geplanten Gesetzes zu finden. Interessant: Die Vergütung setzt bereits beim sogenannten Ranking an. In den Trefferlisten der Suchmaschinen sind nämlich kleine Ausschnitte der relevanten Textstellen zu finden. Für diese „Anreißer“ will die EU Google, Yahoo, Bing und weitere Anbieter zur Kasse bitten.

Die Kleinen laufen Sturm

Große Medienkonzerne, beispielsweise der Axel Springer Verlag, begrüßen das angestrebte Vergütungskonzept. Gegen Artikel 11 der EU-Urheberrechtsreform mehren sich jedoch Stimmen, die einen finanziellen Vorteil zuzüglich einer Bevorzugung der Großkonzerne fürchten. Denn User neigen dazu, Inhalte bekannter Plattformen eher als solche von unbekannten zu berücksichtigen, ergo anzuklicken. Kostet alsbald bereits die Visualisierung der Suchtreffer Geld, droht eine Privilegierung der großen Portale, da die Ausgaben für Lizenzen an Beiträgen von kleineren Unternehmen mehr Aus- als Einnahmen nach sich ziehen würden. Demnach könnten nur noch Inhalte der Großkonzerne in den Rankings auftauchen, denn Zahlungen an die Big Player dürften nicht nur profitabler, sondern auch unproblematischer sein. Schließlich bleibt die Frage: Wie sollen Google & Co. ihre Millionen Quellen bezahlen?

Noch mehr Ärger steht mit Artikel 13 ins EU-Parlament. Dieser Absatz thematisiert die Umsetzung der Lizenzeinhaltung: Mithilfe von Upload-Filtern sollen existierende Inhalte gescannt und zukünftige einer Generalinspektion unterzogen werden. Entdeckt die Software urheberrechtlich geschützte Elemente, unterdrückt diese automatisch den Upload. Problem: Beiträge, die unter das Gesetz der künstlerischen Freiheit fallen, werden von den Filtern nicht als solche erkannt! Demnach könnten Parodien und Zitate aus der digitalen Welt des Nachwuchsjournalismus verschwinden! Die „kleinen Fische“ könnten in der Rankingplatzierung nicht nur vernachlässigt, sondern de facto ausgesperrt werden, denn auch die hohen Kosten für Upload-Filter sind zu beachten. Wer keine Unsummen in die Mechanismen zur Sichtung seiner Inhalte investieren kann, könne laut den Gegnern der EU-Urheberrechtsreform sein Portal ebenso vom Netz nehmen.

Viel Lärm um Nichts?

Die Vor- und Nachteile der Urheberrechtsreform verkomplizieren eine Urteilsfindung enorm. Auch ein Blick auf die harten Fakten wirft Fragen auf. So greift die Upload-Filter-Pflicht beispielsweise lediglich für Plattformen, die älter als 3 Jahre sind, einen jährlichen Umsatz von mindestens 10 Millionen Euro sowie eine Reichweite von 5 Millionen Nutzer haben. Demnach fallen etliche Anbieter, die in der Reform eine Gängelung sehen, aus der Pflicht zur Inhaltssichtung theoretisch heraus. Praktisch ist jedoch unklar, nach welchen Kriterien die Nutzerzahlen errechnet werden. Weiterhin droht die Begünstigung höher gewichteter Portale in den Suchmaschinenrankings. Und last, but not least scheint die hiesige Politiklandschaft uneinig über Sinn und Zweck der Reform zu sein. Dass DIE Expertin vom Fach, Staatssekretärin für Digitales Dorothee Bär (CSU), und eine Handvoll Vertreter aller Parteien einen Upload-Filter ablehnen, gibt zu denken. Die Chancen, dass die Reformbefürworter umschwenken, sind jedoch gering. Zwar mögen die knapp 5,2 Millionen Unterstützer der Petition gegen die Urheberrechtsreform (Link: https://www.change.org/p/european-parliament-stop-the-censorship-machinery-save-the-internet) und eine Initiative des neuen CDU-Generalsekretärs Paul Ziemiak eine wachsende Unzufriedenheit widerspiegeln, doch der Großteil der Abgeordneten des Europaparlaments hält am Konzept aus Upload-Filter und Lizenzvergabe fest.

Autor: Jan Lauer

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