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Das deutsche Gesundheitswesen birgt allerlei Baustellen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lässt diese keineswegs links liegen, doch mit dem Entwurf zum sogenannten Digitale-Versorgung-Gesetz stößt der Reformer – wieder einmal – auf Gegenwind. Diesmal sind es insbesondere Datenschützer, die Kritik üben.

Vorratsdatenspeicherung für Krankenkassen?

Das Gesetz, das Spahn Ende 2019 im Bundestag vorstellte, erinnert an das der Vorratsdatenspeicherung für Kommunikationsdienstleister, welches auch deutsche Unternehmen seit 2007 in die Pflicht nimmt. Ähnlich wie in der Kommunikationsbranche wird auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel im Flugverkehr regelmäßig über Sinn und Zweck einer unvoreingenommenen Datenerhebung, -speicherung und -weitergabepflicht diskutiert. Bisweilen müssen sich nur wenige Behörden beziehungsweise Dienstleistungsanbieter einer solchen Pflicht unterziehen, doch mit gesetzlich verordneten Krankenkassendaten-Speicherungen würde hierzulande die bis dato größte Datenflut entstehen: Informationen von 73 Millionen Versicherter müssten an den Spitzenverband der Krankenkassen übermittelt werden. Ganz gleich, ob gesetzlich oder privat versichert, ob kerngesund oder chronisch krank – jeder Bundesbürger würde mit Werten aus Blutanalysen & Co. den neuen nationalen Datenpool nähren.

Gemeinschaftlicher Nutzen versus Recht auf Privatsphäre

Der Gedanke hinter den angestrebten Krankenkassendaten-Speicherungen beruht auf der Hoffnung, wissenschaftliche Studien schneller und effizienter voranzutreiben. Bisweilen nehmen zum Beispiel nur wenige Personen an Langzeitstudien teil. Zusammenhänge zwischen Alter, Geschlecht und Gewicht bei Krebserkrankungen beispielsweise könnten sich auf diese Wiese leichter erschließen lassen. Die relevanten Daten sollen anonymisiert in einer neu geschaffenen Verwaltungsstelle aufbewahrt werden; das Zuordnen eines Datensatzes zu einem der 73 Millionen Versicherten soll unmöglich sein.

Wie zu erwarten, erntet der Vorschlag des Gesundheitsministers insbesondere aus Lagern von Datenschützern und Digitalrechtsexperten Kritik. Denn es ist zum Beispiel nicht geklärt, welche Verschlüsselungssoftware genutzt werden soll. Zudem könnte der Einsatz mehrerer Programme nach einem Zufallssystem die Sicherheit der Daten erhöhen. Für nicht weniger Unmut sorgt die Überlegung, dem Patienten keine Widerspruchsmöglichkeit zu gewähren. Eventuell könne eine solche Regelung in Zukunft ausgearbeitet werden, doch der derzeitige Entwurf sehe keine Widerspruchslösung vor, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

Gesetz auf Eis gelegt?

Bis das Digitale-Versorgung-Gesetz in Kraft tritt, dürften einige Monate vergehen. Fragen wie die zur Anonymisierung müssten zuvor dringend geklärt werden und selbst dann scheint die Zustimmung im Bundestag keineswegs gewiss. Zudem äußerte sich der Bundesrat skeptisch: „Es fehlt an einer klaren Regelung zur Abwägung des angestrebten Nutzens mit dem Re-Identifikationsrisiko und dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.“ Nicht zuletzt zeigen Beispiele wie der Hack von über 40 Kliniken in Großbritannien durch die Erpressersoftware WannaCry, wie anfällig Gesundheitssysteme gegenüber Cyber-Attacken sind, und welche Schäden hierbei drohen.

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Autor: Jan Lauer