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Die Corona Krise hat Deutschland fest im Griff. Um die Ausbreitung des Virus zu mindern schicken immer mehr Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer ins Home Office. Was muss im Zuge der IT-Sicherheit beachtet werden und gibt es eine DSGVO-konfrome Vereinbarung mit den MitarbeiterInnen?

Für das Arbeiten im Home Office sollte eine Datenschutzvereinbarung getroffen werden in der Regelungen festgehalten werden, welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen Ihre Arbeitnehmer im Home Office ergreifen müssen.

Grundsätzlich sollte natürlich eine entsprechende Software auf dem Arbeitsgerät installiert worden sein, die vor IT-Angriffen schützt. Inwieweit die technische Ausrüstung aber mit den privaten Geräten verbunden ist, ist schwer zu kontrollieren. Hier können sehr schnell Datenpannen passieren und dies kann verheerende Folgen mit sich bringen. Deshalb ist hier eine vertragliche Regelung sehr wichtig.

 Home Office in der Corona Krise

Sicherheit im Home Office – die technischen Herausforderungen

Schnelles Internet sollte für die Arbeit im Home Office zur Verfügung stehen, damit der/die ArbeitnehmerIn auch korrekt und effizient arbeiten kann. Videokonferenzen benötigen um stabil zu laufen zum Beispiel eine passende Bandbreite – dies gilt es zuvor zu klären. Ggf. muss der Arbeitnehmer seinen Tarif anpassen um die Bandbreite zu erhöhen falls technisch möglich – die Kosten dafür sollte der Arbeitgeber tragen.

Die Rufnummer ist ein weiterer Faktor im Home Office – denn der/die MitarbeiterIn sollte auch während seines/ihres Dienstes im Home Office unter der Nummer des Arbeitgebers zu erreichen sein. Dies kann mit Hilfe von Apps auf den Handys oder mithilfe von VoIP-Anlagen umgesetzt werden.

Im besten Fall sollten die MitarbeiterInnen nicht mit Ihrem privaten PC, Laptop oder Mac arbeiten. Verpflichtend ist hier, dass die Nutzerprofile der Arbeitsrechner zwingend mittels eines Passwortes gesichert sind. Zudem sollte die komplette Software des Rechners immer auf dem neusten Stand sein. Eine VPN-Lösung mindert das Risiko eines Hackerangriffes. Mit Hilfe einer Festplattenverschlüsselung schützen Sie die Daten vor Diebstahl. Private und berufliche Hardware sollte nicht vermischt werden – zudem sollten Familienmitglieder keinen Zugriff auf den Arbeitsrechner haben. Das Anschließen von externen Datenträgern am Arbeitsrechner sollte nur in einem Ausnahmefall und nach Rücksprache mit der IT vorgenommen werden.

 

Mehr darüber, sowie eine Checkliste finden Sie auf erecht24.de