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datenschutzberatung. für unternehmen

datenschutzberatung. für unternehmen

Die Pflicht eines Unternehmens zur Schaffung einer sicheren IT-Struktur ist im Datenschutzrecht [im BundesDatenSchutzGesetz, im TeleKommunikationsGesetz und im Gesetz zu Kontrolle und Transparenz] begründet.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt den Umgang mit persönlichen Daten von Kunden, Geschäftpartnern und Mitarbeitern vor. Es beinhaltet u.a. die Vorschrift zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB), wenn mehr als 9 Mitarbeiter ( incl. Teilzeitkräfte, Aushilfen, Azubi ) personenbezogene Daten mittels EDV bearbeiten.

Werden so genannte „sensible Daten“, das sind Daten über Gesundheit, die Leistungsfähigkeit oder Religion und ethnische Herkunft verarbeitet, muß in jedem Fall ein DSB bestellt werden. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

Wenn Mitarbeiter den PC an ihrem Arbeitsplatz auch für privates E-Mailen und -Surfen nutzen dürfen, müssen die einschlägigen Vorschriften des Telekommunikations Gesetzes (TKG) beachtet werden, sonst droht auch hier ein Bußgeld sowie die Strafbarkeit nach §206 des Strafgesetzbuches (STGB). Die Anforderungen an Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung wurden durch die Novellierung des BDSG im Seprtember 2009 drastisch verschärft.

GmbH-Geschäftführer und Vorstände einer AG sind nach dem KonTraG verpflichtet, ein Risiko-Früherkennungssystem einzuführen um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Dieses System muß auch den IT-Bereich umfassen (Zugriff auf Daten im Notfall). Versagt das Konzept haftet die Unternehmensführung persönlich. Immer mehr Firmen entdecken das Thema Datenschutz als Bestandteil ihrer Marketingstrategie neu. Denn die Kunden werden aufgrund der aktuellen Entwicklungen gesteigerten Wert darauf legen, dass sorgsam mit Ihren persönlichen Daten umgegangen wird. Vor allem bei internationalem Datentransfer und/oder in internationalen Konzernen sollten Sie einen datenschutzbeauftragten haben, der sich damit auskennt.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen geprüften Datenschutzbeauftragten (externer DSB) gemäß §4f des Bundesdatenschutz Gesetzes zu bestellen der Sie bei der Umsetzung der o.a. Vorschriften unterstützt. Um den Weg in das Thema Datenschutz so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir unseren Kunden und Interessenten einen halbtägigen Workshop Datenschutz an. In 5 Schritten zeigt unser Datenschutzbeauftragter Ihnen die wichtigsten Punkte des BDSG incl. Novellen 2009 und erklären dabei, wie Sie aus eigener Power mit externer Unterstützung die Anforderungen schnellstmöglich erreichen.

Wir machen Ihnen gerne ein Angebot!

Sie haben Fragen zum Thema Datenschutz oder benötigen dringend Hilfe? Dann rufen Sie uns an!

Wir helfen Ihnen bei Betroffenenanfragen, Fragen rund um den Datenschutz z. B. wie Sie Ihr Unternehmen „EU-DSGVO“ konform gestalten und stehen Ihnen als Ansprechpartner rund um IT-Sicherheit und Datenschutz zur Verfügung.

 

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Förderung durch den Europäischen Sozialfond für Deutschland

Apropos Kosten!

Über den Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Beratung fördern zu lassen. Sprechen Sie uns gerne darauf an. (Keine Sorge – wir sprechen Sie ansonsten auch darauf an!)

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Wir stehen Ihnen in allen belangen rund um den Datenschutz zur verfügung. Schreiben Sie uns einfach, wenn Sie eine Frage haben. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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