0212.73 87 24-0 info@sicdata.de

datenschutz. für Ihr unternehmen

datenschutz. für unternehmen

Die DSGVO Umsetzung in Unternehmen hält einige Hürden bereit. Dazu gehört die Frage: Wann muss ein Datenschutzbeauftragter (DSB) bestellt werden? Vor dem Inkrafttreten der DSGVO war die Angelegenheit überschaubar geregelt. Nötig wurde ein eigener DSB ab einer bestimmten Unternehmensgröße. Doch das hat sich geändert. Deshalb müssen jetzt auch kleine und mittelständische Betriebe selbständig klären, ob sie verpflichtet sind, einen DSB zu benennen. Die DSGVO listet allerlei Voraussetzungen auf, die eine solche Verpflichtung beim Datenschutz für Firmen auslösen. Zu beachten sind beispielsweise folgende Punkte: Wie viele Mitarbeiter sind regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt? Welche Daten werden verarbeitet? Zu welchem Zweck geschieht das? Leider können KMUs oft nicht einschätzen, ob sie beim Verzicht auf einen DSB ihren Pflichten beim Datenschutz für Unternehmen tatsächlich noch gerecht werden.

Wer freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellt, verhält sich abmahnungssicher

Problematisch ist, dass die Regelungen der DSGVO keineswegs eindeutig sind. Dazu ein Beispiel: Laut Verordnung muss ein DSB benannt werden, wenn „in der Regel“ mindestens neun Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Doch was bedeutet „in der Regel“? Und welche Mitarbeiter sind gemeint – auch Hilfskräfte mit kurzer Fristanstellung oder Minijobber? Diese Grauzonen lösen Verunsicherung aus und schüren Angst vor teuren Abmahnungen. Die freiwillige Beauftragung eines DSB schafft generelle Rechtssicherheit. Ist ein DSB benannt, kann diesbezüglich keine Abmahnung drohen.

Der freiwillig bestellte DSB und die Kostenfrage

Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Beauftragung eines DSB eine wichtige Kostenfrage. Vorteilhaft ist, dass mit der neuen Verordnung die Möglichkeit eingeräumt wird, dass mehrere Unternehmen gemeinsam einen externen DSB beauftragen dürfen. Ob sich ein externer DSB für ein Unternehmen lohnt, klärt sich u. a. an folgenden Fragen: Müsste erst ein Mitarbeiter zeit- und kostenintensiv in die Thematik eingearbeitet werden? Wie zeitaufwändig sind die betrieblichen DSGVO-Dokumentationspflichten? Was kostet also letztendlich mehr: die interne Einarbeitung und Dokumentation oder die externe Beauftragung? Besonderes Augenmerk gilt außerdem den Haftungsfragen. Wenn der ausgewählte DSB ein interner Angestellter ist, haftet auch das eigene Unternehmen für Fehler beim Datenschutz. Wird ein externer DSB beauftragt, trägt er im Fall des Falles die Haftungskosten.

Fazit:
Beim Datenschutz für Unternehmen kann sich die freiwillige Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten aus mehreren Gründen lohnen und sollte mit Blick auf die Kostenplanung genau durchdacht werden.

Sie haben Fragen zum Thema Datenschutz oder benötigen dringend Hilfe? Dann rufen Sie uns an!

Wir helfen Ihnen bei Betroffenenanfragen, Fragen rund um den Datenschutz z. B. wie Sie Ihr Unternehmen „EU-DSGVO“ konform gestalten und stehen Ihnen als Ansprechpartner rund um IT-Sicherheit und Datenschutz zur Verfügung.

 

Telefon: 0212 73 87 24-0

Telefax: 0212 73 87 24-99

E-Mail: info@sicdata.de

Förderung durch den Europäischen Sozialfond für Deutschland

 

Apropos Kosten!

Über den Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Beratung fördern zu lassen. Sprechen Sie uns gerne darauf an. (Keine Sorge – wir sprechen Sie ansonsten auch darauf an!)

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe in Sachen Datenschutz?

Wir stehen Ihnen in allen belangen rund um den Datenschutz zur verfügung. Schreiben Sie uns einfach, wenn Sie eine Frage haben. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Datenschutz

Wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner in allen Bereichen rund um den Datenschutz. Wir sind bundesweit tätig - Ihr Anliegen ist uns wichtig, gerne kommen wir auch zu Ihnen! Egal ob München, Berlin oder Hamburg.

Datenschutz Audits | Datenschutz für Unternehmen | Datenschutzbeauftragter | Datenschutzbeauftragter für Bayern | Datenschutzbeauftragter bundesweit | Datenschutzbeauftragter Solingen | Datenschutzberatung | DSGVO Beratung für Unternehmen | externer Datenschutz | hessischer Datenschutzbeauftragter | betrieblicher Datenschutzbeauftragter | externer Datenschutzbeauftragter für Nürnberg | ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter notwendig | Datenschutzbeauftragter für Firmen | Bestellung zum Datenschutzbeauftragten | Datenschutz für Ärzte und medizinische Labore |Webseiten DSGVO konform umsetzen | Datenschutz Mitarbeiterschulung | Datenschutzbeauftragter für Wuppertal | Datenschutzbeauftragter für Köln | Datenschutzbeauftragter für Düsseldorf | Datenschutzbeauftragter für Remscheid | Datenschutzbeauftragter für Essen | Datenschutzbeauftragter für Frankfurt am Main | Datenschutzbeauftragter für Leverkusen | Datenschutzbeauftragter für Bonn | Datenschutzbeauftragter für Bochum | Datenschutzbeauftragter für Aachen | Datenschutzbeauftragter für Duisburg | Datenschutzbeauftragter für Dortmund | Datenschutzbeauftragter für Münster | Datenschutzbeauftragter für Stuttgart | Datenschutzbeauftragter für München | Datenschutzbeauftragter | Datenschutz Solingen | Datenschutzbeauftragter NRW | externer Datenschutzbeauftragter |