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Ihr 5-Punkte Plan zur Unwirksamkeit des EU/US-Privacy Shields

Am 16.07.2020 hat der EuGH das EU/US-Privacy Shield Abkommen als unwirksam erklärt. Was das für Sie als Unternehmer bedeutet, möchten wir ihnen in dieser PDF kurz erläutern. Nach dem heutigen Stand (22. Juli 2020) behalten bereits abgeschlossene Standardvertragsklausel bis auf weiteres ihre Gültigkeit.

Wir empfehlen Ihnen aufgrund der akutellen, unklaren Sachlage folgende fünf Schritte:

Erfüllen der Informationspflichten

Hinweise auf das Privacy Shield Abkommen müssen entfernt werden und Datenschutzhinweise angepasst werden.

Datentransfer-Dienste ermitteln

Mit welchen Diensten werden personenbezogene Daten in die USA trasnferiert? Hilfreich beim managen solcher Dienste stellt ein Verarbeitungsverzeichnis dar.

Grundlage der Verträge prüfen

Die meisten Anbieter stellen zusätzlich zum Privacy Shield Abkommen eine Möglichkeit Standardvertragsklauseln abzuschließen. Diese behalten bis zum aktuellen Stand noch ihre Gültigkeit.

Prüfung der Vertragsgrundlage

Wurden Standardvertragsklauseln abgeschlossen oder findet ein Transfer basierend auf dem EU/US-Privacy Shield abkommen statt?

Auf EU-Server ausweichen

Prüfen Sie, ob die Möglichkeit besteht, beim Einsatz eines US-Dienstanbieters, auf einen
EU-Server zu wechseln.

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe in Sachen Datenschutz?

Wir stehen Ihnen in allen belangen rund um den Datenschutz zur verfügung. Schreiben Sie uns einfach, wenn Sie eine Frage haben. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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