
Wenn Kund*innen ihre Daten löschen lassen wollen
Immer mehr Menschen machen von ihrem Recht auf Löschung Gebrauch – ein zentrales Betroffenenrecht in der DSGVO. Zu Recht, denn sobald der Zweck der Datenverarbeitung erfüllt ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen, müssen personenbezogene Daten gelöscht werden. Trotzdem ist nicht jede Anfrage automatisch berechtigt: Vor einer Löschung muss geprüft werden, ob die Anfrage tatsächlich von der betroffenen Person stammt – etwa durch eine Identitätsbestätigung. Auch muss klar sein, ob gesetzliche Pflichten einer Löschung entgegenstehen. Wer einfach löscht, handelt genauso falsch wie jemand, der Anfragen ignoriert. Unternehmen sollten daher intern festlegen, wie mit Lösch-Anfragen korrekt umzugehen ist – nicht nur, weil die Datenschutzaufsicht aktuell EU-weit prüft, ob das in der Praxis auch funktioniert.