datensicherheit. einfach. anders.

Unsere Leidenschaft für Ihre Sicherheit.
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Datenschutz und IT-Sicherheit. In einer digitalisierten Welt, in der Daten zu einem der wertvollsten Güter gehören, ist Datenschutz und IT-Sicherheit von entscheidender Bedeutung. Bei uns stehen Ihre sensiblen Informationen und Ihre digitale Sicherheit an erster Stelle.

WAS. WIR MACHEN

Nun ja – zu schreiben, wir machen alles „rund“ um den Datenschutz wäre wohl zu einfach. Wobei das genau den Punkt trifft. Wir unterstützen Sie in jeder Phase. Gerne sind wir Ihr externer Datenschutzbeauftragter, wir übernehmen die Audits, prüfen jegliche Verträge wie z.B. die AV-Verträge oder Betriebsvereinbarungen, wir schulen und sensibilisieren Ihre Mitarbeitenden vor Ort oder über unsere online E-Learning Plattform. Wir beraten gerne Ihr Unternehmen oder Ihren internen Datenschutzbeauftragten.

Dabei erfinden wir das Rad nicht neu, sondern greifen sowohl auf unsere praxiserprobten Vorlagen und Richtlinien als auch auf unsere jahrelange Erfahrung zurück. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten.

Warum. Wir?

WIE. WIR ES MACHEN

Auch wenn wir es einfach, anders und pragmatisch. machen, so ist uns der rote Faden immer wichtig. Klare Strukturen, klare Absprachen und volle Transparenz sind uns bei der täglichen Arbeit genauso wichtig, wie immer ein Lächeln in der Stimme zu haben.

Natürlich wissen wir, dass es spannendere Themen gibt – umso mehr nehmen wir Sie bei jeder Aufgabe an die Hand und lassen Sie nicht mit 1000enden Checklisten alleine (die ein oder andere ist leider unumgänglich). Im Gegenteil. Wir erarbeiten die Punkte gemeinsam mit Ihnen, da wo es möglich ist, auch autark.

Alles. Anders!

Der Blick über den Tellerrand und raus aus der Komfortzone, Dinge anders zu machen und dabei stets unsere Mandanten in den Mittelpunkt zu stellen – das sind die Faktoren, die uns antreiben und jeden Tag besser werden lassen.

Unsere Andersartigkeit zeigt sich auch in unserer Hingabe, nicht nur Dienstleister, sondern echte Partner zu sein. Wir hören zu, verstehen Ihre Ziele und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um nicht nur Herausforderungen zu bewältigen, sondern auch Chancen zu nutzen.

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REFERENZEN

NEWS

Wenn Kund*innen ihre Daten löschen lassen wollen

Immer mehr Menschen machen von ihrem Recht auf Löschung Gebrauch – ein zentrales Betroffenenrecht in der DSGVO. Zu Recht, denn sobald der Zweck der Datenverarbeitung erfüllt ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen, müssen personenbezogene Daten gelöscht werden. Trotzdem ist nicht jede Anfrage automatisch berechtigt: Vor einer Löschung muss geprüft werden, ob die Anfrage tatsächlich von der betroffenen Person stammt – etwa durch eine Identitätsbestätigung. Auch muss klar sein, ob gesetzliche Pflichten einer Löschung entgegenstehen. Wer einfach löscht, handelt genauso falsch wie jemand, der Anfragen ignoriert. Unternehmen sollten daher intern festlegen, wie mit Lösch-Anfragen korrekt umzugehen ist – nicht nur, weil die Datenschutzaufsicht aktuell EU-weit prüft, ob das in der Praxis auch funktioniert.

Dienstliche E-Mails an private Postfächer? Keine gute Idee!

Manchmal geschieht es in bester Absicht: Eine dienstliche Mail wird kurzerhand an den privaten E-Mail-Account weitergeleitet – etwa weil der Laptop streikt oder weil Daten für einen Außentermin gebraucht werden. Doch auch wenn es praktisch erscheint, ist es keine gute Idee. Sobald dienstliche E-Mails das Unternehmen verlassen, liegt die Kontrolle nicht mehr beim Arbeitgeber. Besonders bei personenbezogenen oder vertraulichen Daten ist das problematisch. Ohne klare Freigabe fehlt die rechtliche Grundlage  und wer solche Daten weiterleitet, wird selbst zum Verantwortlichen im Sinne der DSGVO. Auch arbeitsrechtlich kann das kritisch werden. Unser Tipp: Stimmen Sie sich bei Bedarf immer mit Ihrem Unternehmen ab. Selbst bei Zeitdruck oder technischen Problemen gilt: Datenschutz hat Vorrang – auch in der E-Mail-Weiterleitung.

Digitales Aufräumen – weniger Daten, mehr Sicherheit

Weniger ist mehr, auch bei Daten! Die Idee des digitalen Aufräumens stammt von der Datenschutzaufsicht Baden-Württemberg und hat es in sich: Wer überflüssige Daten löscht, schützt nicht nur die Privatsphäre, sondern macht es auch Cyberkriminellen schwerer. Datenmüll sammelt sich schnell an. Unzählige E-Mails, veraltete USB-Sticks oder inaktive Accounts sind oft unnötig und können sogar ein Sicherheitsrisiko darstellen. Wer den Überblick verliert, läuft Gefahr, auf Phishing hereinzufallen oder ungewollt Daten preiszugeben. Unser Tipp: Löschen Sie alte Accounts und Newsletter, die Sie nicht mehr brauchen, entsorgen Sie ungenutzte oder defekte Datenträger und räumen Sie auch digitale Altlasten in E-Mails, Ordnern oder Papierakten auf. Das reduziert Risiken und spart Zeit, wenn einmal eine Auskunftsanfrage gestellt wird.

noyb legt Beschwerden gegen Datenübertragung nach China ein

Am 16. Januar 2025 reichte die Datenschutzorganisation noyb Beschwerden gegen TikTok, AliExpress, SHEIN, Temu, WeChat und Xiaomi bei der europäischen Datenschutzbehörden ein. Der Vorwurf: Diese Unternehmen transferieren personenbezogene Daten nach China, obwohl dieses Land laut DSGVO kein ausreichendes Datenschutzniveau bietet. noyb fordert, dass Unternehmen neben den Standardvertragsklauseln auch eine Datenübertragungsfolgenabschätzung durchführen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass der Schutz der betroffenen Nutzerdaten gewährleistet ist. Damit will noyb die Einhaltung der europäischen Datenschutzvorgaben, insbesondere in Bezug auf internationale Datenübertragungen, vorantreiben. Die Organisation setzt sich dafür ein, dass Unternehmen ihre Verantwortung in Bezug auf Datenschutz weltweit ernst nehmen und die Rechte der Nutzer schützen. Weitere Informationen in der Pressemitteilung von NYOB. 

Schulungspflicht gemäß KI-Verordnung

Ab dem 2. Februar 2025 wird die Schulungspflicht gemäß der KI-Verordnung (KI-VO) für Unternehmen verbindlich. Ziel ist es, dass alle Beschäftigten, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Die Verordnung verlangt, dass Unternehmen ihre Mitarbeitenden entsprechend schulen, um sicherzustellen, dass KI-Systeme verantwortungsvoll und sachkundig genutzt werden. Unternehmen müssen interne Regelungen und Schulungsstrategien entwickeln, um die technischen Kenntnisse, Erfahrungen und Ausbildungen ihrer Mitarbeitenden an die neuen Anforderungen anzupassen. Zudem sind regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Chancen und Risiken von KI verstehen und entsprechend handeln können. Diese Regelungen treten in Kraft, um den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI in Unternehmen zu gewährleisten. Unternehmen müssen nun aktiv werden und sich vorbereiten.

EuGH stärkt Recht auf Datenschutz-
beschwerden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Datenschutzbehörden alle Beschwerden von Bürgern ernst nehmen müssen, auch wenn es sich um viele Beschwerden handelt. Eine Behörde darf eine Beschwerde nur ablehnen, wenn nachgewiesen wird, dass der Bürger sein Beschwerderecht missbraucht – etwa durch das Überfluten der Behörde mit Beschwerden, um diese zu lähmen. Im Fall eines Österreichers, der 77-mal innerhalb von weniger als zwei Jahren Beschwerden einreichte, hatte die Behörde zunächst abgelehnt, diese weiter zu bearbeiten. Der EuGH stellte jedoch klar, dass die Behörden nur dann ablehnen können, wenn ein Missbrauch nachweisbar ist. Das Urteil sorgt für mehr Klarheit und Rechtssicherheit für betroffene Bürger, gibt den Behörden jedoch auch mehr Verantwortung bei der Bearbeitung von Beschwerden.

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