Aktuelle Lage beim Datentransfer in die USA

Trotz gelegentlicher Aufregung funktioniert der Datentransfer in die USA dank des „Angemessenheitsbeschlusses“ der EU-Kommission seit Juli 2023 reibungslos. Unternehmen, die dem EU-USA-Datenschutzrahmen beigetreten sind, bieten ein angemessenes Datenschutzniveau, sodass personenbezogene Daten wie innerhalb der EU übermittelt werden dürfen.

Auch wenn es in der Vergangenheit mit „Safe Harbor“ und „Privacy Shield“ Rückschläge beim Europäischen Gerichtshof gab, ist derzeit kein Verfahren gegen den aktuellen Rahmen anhängig. Unruhen durch politische Entscheidungen in den USA, etwa unter Trump, sorgen zwar für Unsicherheit, haben aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtslage.

Wichtig: Der Angemessenheitsbeschluss bleibt gültig, bis er offiziell aufgehoben wird. Unternehmen sollten daher weiterhin die bestehenden Regeln nutzen und sich nicht von Spekulationen verunsichern lassen.