Manchmal geschieht es in bester Absicht: Eine dienstliche Mail wird kurzerhand an den privaten E-Mail-Account weitergeleitet – etwa weil der Laptop streikt oder weil Daten für einen Außentermin gebraucht werden. Doch auch wenn es praktisch erscheint, ist es keine gute Idee.
Sobald dienstliche E-Mails das Unternehmen verlassen, liegt die Kontrolle nicht mehr beim Arbeitgeber. Besonders bei personenbezogenen oder vertraulichen Daten ist das problematisch. Ohne klare Freigabe fehlt die rechtliche Grundlage und wer solche Daten weiterleitet, wird selbst zum Verantwortlichen im Sinne der DSGVO. Auch arbeitsrechtlich kann das kritisch werden.
Unser Tipp: Stimmen Sie sich bei Bedarf immer mit Ihrem Unternehmen ab. Selbst bei Zeitdruck oder technischen Problemen gilt: Datenschutz hat Vorrang – auch in der E-Mail-Weiterleitung.