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Sie können unsere Beratungsdienstleistungen im Bereich der IT-Sicherheit mittels eines „Digitalisierungs- oder Innovationsgutscheines“ fördern lassen. Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 10.000€ und bis zu 15.000€!

Der Digitalisierungsgutschein

Mit dem „Digitalisierungsgutschein“ hat sich das Land Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, das Wachstum und die Innovationsfähigkeit der KMU rund um die prägnanten Themen Digitalisierung und IT-Sicherheit zu stärken.

Unterschiede zwischen A und B beim Digitalisierungsgutschein

Digitalisierungsgutschein A

für eine Status quo-Analyse des Digitalisierungsgrades im Unternehmen („Digitalisierungscheck“) und die Erfassung des IST-Zustands der IT-Sicherheit. (Fördergegenstand sind die Durchführung von SWOT-, und damit verbundene Potentialanalysen und das Aufzeigen von Verbesserungspotentialen im Unternehmen).
Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 10.000 €.

 

Digitalisierungsgutschein B

für die Umsetzung von Maßnahmen und Verbesserungspotentialen, die im Rahmen des Analyseauftrags (Digitalisierungsgutschein A) ermittelt wurden. Diese sollen helfen, innovative Lösungen zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen zu implementieren. Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 15.000 €.

Wer wird gefördert?

Es können alle kleinen- und mittelständigen Unternehmen in NRW gefördert werden.

Förderung Zahl der Mitarbeiter Umsatz Bilanzsumme
50% unter 250 höchstens 50 Mio. € höchstens 43 Mio. €
80% unter 50 höchstens 10 Mio. € höchstens 10 Mio. €
Was wird gefördert?

Grundsätzlich werden die Ausgaben für externe Analyse- und Beratrungsleistungen sowie Entwicklungs- und Umsetzungsmaßnahmen zu 50% erstattet. Eine Erstattung in Höhe von 80% erhalten kleine Unternehmen. Jeder dieser Gutscheine hat einen Gegenwert von 10.000 bis 15.000 €. Auch für größere Forschungsvorhaben können Gutscheine kumuliert werden.

Gerne beraten wir Sie über alle Vorteile des Programms in einem persönlichen Gespräch!

Wir beantragen die Förderung für Sie!

Der Ablauf ist unkompliziert und erfordert nicht viel Aufwand.
Wir benötigen lediglich folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Antrag Projektträger Jülich
  • De-Minimis-Erklärung
  • Bescheinigung des Finanzamtes (Freiberufler)
  • Kopie Gewerbeanmeldung/ Handelsregister-auszug

 

Sie haben Fragen zum Ablauf der Förderung?

Unser IT-Security-Experte Frank Castrop freut sich über Ihren Anruf und Ihre Fragen. Gerne erläutern wir Ihnen alle Fragen rum um das Thema „Förderung Jülich“.

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Wir sind Ihr Ansprechpartner im Bereich Awareness und IT-Sicherheit.