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Kostenlose Messenger-Dienste haben die Kommunikationslandschaft revolutioniert. Nun sollen WhatsApp & Co. eine erneute Revolution erfahren. Beziehungsweise eine Regulation: Plänen des Bundesinnenministeriums zufolge werden in Zukunft Messenger verpflichtet, das Verhalten ihrer Nutzer in Klarschrift vorzulegen. Droht uns ein zweites MfS?

Der Entwurf im Detail

Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, sowohl große als auch kleine Anbieter von Kommunikationssoftware zu einer Offenlegung von Nutzerdaten, Protokollen und versendeten Inhalten wie Videos und Bilder zu verpflichten. Das Konzept zu diesem Entschlüsselungszwang wurde maßgeblich unter der Schirmherrschaft Horst Seehofers (CSU) entwickelt und gehört zu der neuen Strategie zur Vermeidung von Straftaten sowie vereinfachten Abschiebepolitik sogenannter „Gefährder“. Der Vorstoß trifft jedoch nicht nur Feinde der Demokratie, sondern ebenso – beziehungsweise vor allem – unbescholtene Bürger. Denn dem Beschluss nach könnten Dienste wie WhatsApp, Threema und Signal nicht nur zur Offenlegung von Chatprotokollen und Nutzeranalysen gezwungen werden: Sicherheitsbehörden sollen sich alsbald zwischen die Gesprächspartner schalten können, also Chatverläufe mitlesen und mitunter eingreifen dürfen. Hierfür ist die Aufhebung der sogenannten Edge-to-Edge-Verschlüsselung erforderlich. Bereits Ende dieses Jahres sollen die Anbieter zu dieser Aufhebung verpflichtet werden.

Gefahr aus dem Ausland

Die Kritik an dem Gesetzesentwurf ist groß. Verständlich! So wendeten sich etliche Informatiker und Techniker mit einem offenen Brief an das Bundesinnenministerium (BIM). Sie forderten darin „eine sofortige Abkehr von diesem oder ähnlichen politischen Vorhaben auf deutscher wie europäischer Ebene“. Auf diese Weise werde nicht nur das Recht eines jeden Einzelnen auf Privatsphäre beschnitten, missachtet und ausgehöhlt, sondern auch „das internationale Ansehen Deutschlands als führender Standort für eine sichere und datenschutzorientierte Digitalwirtschaft massiv beschädigt“. Besorgniserregend sind in den Augen der Kritiker außerdem nicht nur die neuen anvisierten Befugnisse der Behörden auf deutscher Seite, sondern auch die damit verknüpften Möglichkeiten für ausländische Überwachungsorgane, die die auf Umwegen die Zugangszweige der inländischen Strafverfolgung missbrauchen könnten. Der NSA-Skandal löst bei Datenschützern nach wie vor ein Schaudern aus und offenbart, wie sorgfältig erarbeitete Schutzmaßnahmen zur Rechtewahrung des Bürgers von außen untergraben werden können.

Nutzen ungewiss

Immerhin: Die Idee zur Aufhebung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mag dem Interesse zum Schutz von Leib und Leben entsprungen sein. Doch dass das BIM mit dieser Forderung weit über sein Ziel hinausschießt, dürfte der Behörde nicht zuletzt angesichts der Breite der Unterzeichner, zu denen auch solche wie die Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein Marit Hansen gehören, bewusst geworden sein. Angesichts der Tatsachen, dass es bisweilen keinerlei Statistiken über den Erfolg solch einer Überwachungsmaßnahme gibt und der Internetverband eco das Vorhaben scharf verurteilte, sollte es lediglich eine Frage der Zeit sein, bis Seehofer von seiner Präventionsstrategie abrückt.
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Autor: Jan Lauer
Photo by Petter Lagson on Unsplash

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