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Seit dem Urteil des EuGH ist klar, dass Cookie-Banner ohne aktive Nutzereinwilligung gegen die DSGVO verstoßen. Der Fluggesellschaft Vueling in Spanien war das leider nicht so klar. Zwar nutzen Sie einen Cookie-Banner, dieser hatte aber keine „aktive Einwilligung“ verlangt. Gegen den Fluganbieter Vueling wurde aufgrund eines nicht konformen Cookie-Banners nun ein Bußgeld von 30.000 € verhängt.


„Sie akzeptieren die Verwendung von Cookies, wenn Sie unsere Webseite besuchen“ – solche oder ähnliche Textpassagen sind seit dem 01.10 nicht mehr zulässig. Das bedeutet, dass Webseitenbetreiber deren Webseite einen Cookie-Banner benutzen, aktiv auf die Cookies hinweisen müssen und eine Einwilligung des Webseitenbesuchers einholen müssen. In Spanien schreibt das E-Commerce-Gesetz schon länger den Einsatz von Cookie-Management-Systemen vor.

Der EuGH hat Anfang Oktober festgelegt, dass voreingestellte Ankreuzkästchen nicht der DSGVO entsprechen. Nutzer müssen die aktive Möglichkeit haben, auf eine simple Art und Weise die Verarbeitung Ihrer Daten zu wiedersprechen. In der Regel erfolgt dies über ein Cookie-Management-System. Denn nur damit können Webseitenbesucher selber entscheiden, welche Informationen gespeichert werden dürfen.


Auch wenn der Verstoß in Spanien erfolgte, sollten sich deutsche Webseiten-Betreiber Gedanken über den Einsatz eines Cookie-Management-Systems machen. Denn die Datenschutz-Grundverordnung lässt nun ebenfalls keine Wahnmöglichkeiten mehr zu.
Es wird dringend geraten, allen Webseitenbetreibern, ein DSGVO-konformes Zustimmungstool einzubauen oder einbauen zu lassen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe benötigen. Wir sind gerne für Sie da.

P.S.: Da die Fluggesellschaft den Fehler anerkannte und bereit war zu zahlen, wurde die Summe auf 18.000 € herabgesetzt.