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Das Internet stellt ungeachtet seiner Virtualität und Anonymität keinen rechtsfreien Raum dar. Bezüglich der Ahndung von Verbrechen herrschen jedoch nach wie vor große Lücken. Besonders deutlich wird die Spannung zwischen Recht und Unrecht an der freien Meinung in Kommentarspalten oder sozialen Netzwerken. In Österreich ist nun eine heiße Debatte entbrannt, inwieweit eine Einschränkung der anonymen Meinungsäußerung dem Gemeinwohl zugutekommen kann: Alsbald soll im (österreichischen) World Wide Web die Pflicht zur Klarnamenspeicherung gelten!

Klarnamenspeicherung unter der Lupe

Der Gesetzesentwurf, der dem österreichischen Kabinett seit Mitte April vorliegt, verpflichtet Betreiber von Onlineplattformen mit einer Community von über 100.000 Mitgliedern, strenge Registrierungsauflagen zu erschließen. Dreh- und Angelpunkt des „digitalen Vermummungsverbots“ ist die Speicherung der tatsächlichen Identität, also die Erfassung von Vor- und Zuname eines jeden Nutzers. Zuwiderhandlungen können mit einer Strafe von 500.000 beziehungsweise 1 Million Euro im Wiederholungsfall geahndet werden, so Medienminister Gernot Blümel. Behörden und Staatsorganen könnten durch diese Regelung leichter gegen Tatbestände wie Beleidigung, Verleumdung und Verherrlichung vorgehen. Zuständig für diese Arbeit soll ab 2020 die Agentur KommAustria sein. Ausgenommen von der Regelung seien „Webshops“ sowie auf „Vermittlung von Waren und Dienstleistungen“ ausgerichtete Plattformen.

Zum Für und Wider des Gesetzesentwurfs

Sicher ist, dass die freie Meinungsäußerung einen essenziellen und schützenswerten Baustein des Internets darstellt. Es überrascht demzufolge nicht, dass der Vorstoß in aller Härte debattiert wird. Technisch machbar wäre der Vorschlag durchaus und tatsächlich könnte die Sachlichkeit im Netz zunehmen, ein Teil der Hetze verschwinden. Facebook hat die Klarnamenspeicherung sogar in seinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben – angesichts der Nichtigkeitserklärung des Berliner Landgericht jedoch ohne Erfolg. Zu bedenken bleibt jedoch, dass solche Vorstöße nicht nur in Europa, sondern auch in Teilen der Welt Schule machen könnten, in denen das Internet der einzig verbleibende Ort der freien Meinungsäußerung ausmacht. Werden Großkonzerne in autokratisch oder gar diktatorisch geführten Staaten ebenfalls zur Darlegung der Mitgliedsnamen verpflichtet, droht eine Zäsur mit globalem Ausmaß – und globalen Folgen.

Ein Blick nach Deutschland

Das Internet kennt keine Grenzen. So verwundert es nicht, dass auch hierzulande das Gesetz zur Klarnamenspeicherung debattiert wird und Anklang ebenso wie Ablehnung findet. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble beispielsweise wünscht sich eine Regelung nach österreichischem Vorbild ins deutsche Rechtssystem einzuführen: „Für eine offene Gesellschaft ist es schwer erträglich, wenn sich die Menschen bei Debatten im Internet nicht offen gegenübertreten.“ Der Bundestagspräsident mag mit dieser Meinung keineswegs Unrecht haben, doch Studien belegen, dass durch Gesetzesauflagen nicht zwangsläufig freundlicher oder gesitteter im World Wide Web debattiert wird. Beispielsweise folgten die Richter des Obersten Gerichtes in Südkorea einer Studie, die im Rahmen einer Langzeituntersuchung keine nennenswerte Verbesserung in Online-Kommentaren bei geltender Klarnamenpflicht feststellte, und erklärten ein zuvor verabschiedetes Gesetz zur Klarnamenspeicherung für verfassungswidrig!

Ihr Experte für Datenfragen

Inwieweit gesetzliche Auflagen wie die Pflicht zur Klarnamenspeicherung die moderne (virtuelle) Diskursbildung positiv beeinflussen, ist fraglich. Letzten Endes ist jedem Bürger, ganz gleich, ob in Österreich, Deutschland oder im „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“, eine Eigenverantwortung zuzuschreiben. Beschränkungen im World Wide Web sind keineswegs unüberwindbar (Stichwort Darknet) und jede Art von Datenspeicherung sollte angesichts der jüngsten Skandale bei Facebook & Co. zu denken geben. Wir raten deshalb, nicht auf zukünftige, eventuelle und umstrittene Regelungen zu warten, sondern bereits jetzt dem Thema Datenschutz genügend Aufmerksamkeit zu schenken. Erfüllen Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen die Vorschriften der DSGVO? Ist Ihre Online-Plattform von der Urheberrechtsreform betroffen? Sind Ihre Mitarbeiter ausreichend mit den Auflagen zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten vertraut? Sicdata liefert Ihnen auf diese und viele weitere Fragen präzise Antworten. Kontaktieren Sie uns noch heute, kostenlos per Telefon oder E-Mail!

 

Autor: Jan Lauer
Photo by Matthew Brodeur on Unsplash

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